Ad-hoc-Meldung:

10%-Kapitalerhöhung der Pfleiderer AG platziert

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN

Neumarkt, 04. Februar 2010 – Die Pfleiderer AG (ISIN: DE0006764749) hat heute 5.332.600 neue Aktien aus der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen aus dem genehmigten Kapital von derzeit 136.514.816,00 Euro um 13.651.456,00 Euro auf 150.166.272,00 Euro zum Preis von 6,50 Euro je Aktie platziert. Die Platzierung erfolgte bei qualifizierten institutionellen Investoren im In- und Ausland im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens. Das Bezugsrecht der Aktionäre war hierfür ausgeschlossen worden. Der Pfleiderer AG wird ein Bruttoemissionserlös von 34,7 Mio. Euro zufließen, der der Rückführung von Finanzverbindlichkeiten des Pfleiderer-Konzerns dienen soll. Die neuen Aktien sollen im Anschluss an die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Der Vorstand der Pfleiderer Aktiengesellschaft

DIESE VERÖFFENTLICHUNG DIENT NUR INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DER PFLEIDERER AKTIENGESELLSCHAFT, NEUMARKT, FINDET NICHT STATT UND IST AUCH NICHT VORGESEHEN.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN BESTIMMT.

DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DER GESELLSCHAFT SIND UND WERDEN NICHT NACH DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG (DER “SECURITIES ACT”) ODER DEM RECHT EINES BUNDESSTAATES REGISTRIERT UND DÜRFEN INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA NUR AUFGRUND EINER AUSNAHMEREGELUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT NACH DEM SECURITIES ACT BZW. DEM RECHT EINES BUNDESSTAATES ODER IM FALLE DER NICHTANWENDBARKEIT SOLCHER VORSCHRIFTEN VERKAUFT ODER ZUM KAUF ANGEBOTEN WERDEN. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA FINDET NICHT STATT.

Ansprechpartner:
Pfleiderer AG, Neumarkt
Lothar Sindel
Leiter Investor Relations
Tel.: + 49 (0) 91 81 / 28 8044
Fax: + 49 (0) 91 81 / 28 60 6
E-Mail: lothar.sindel@pfleiderer.com

Fabian Schiffer
Leiter Corporate Communications
Tel.: + 49 (0) 91 81 / 28 84 91
Fax: + 49 (0) 91 81 / 28 60 6
E-Mail: fabian.schiffer@pfleiderer.com

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