Ad-hoc-Meldung:
Pfleiderer AG beschließt Kapitalerhöhung um 10%
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN
Neumarkt, 04. Februar 2010 – Der Vorstand der Pfleiderer AG (ISIN: DE0006764749) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital in Höhe von knapp 10 % des derzeitigen Grundkapitals beschlossen. Im Zuge einer Privatplatzierung sollen 5.332.600 neue Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, wodurch sich das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 136.514.816,00 Euro um 13.651.456,00 Euro auf 150.166.272,00 Euro erhöht. Die neuen Aktien sollen qualifizierten institutionellen Investoren im In- und Ausland im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde hierfür ausgeschlossen. Der Emissionserlös soll der Rückführung von Finanzverbindlichkeiten des Pfleiderer-Konzerns dienen. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Der Vorstand der Pfleiderer Aktiengesellschaft
DIESE VERÖFFENTLICHUNG DIENT NUR INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR. EIN ÖFFENTLI-CHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DER PFLEIDERER AKTIENGESELLSCHAFT, NEUMARKT, FINDET NICHT STATT UND IST AUCH NICHT VORGESEHEN.
DIESE VERÖFFENTLICHUNG UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN BESTIMMT.
DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DER GESELLSCHAFT SIND UND WERDEN NICHT NACH DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG (DER “SECURITIES ACT”) ODER DEM RECHT EINES BUNDESSTAATES REGISTRIERT UND DÜRFEN INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA NUR AUFGRUND EINER AUSNAHMEREGELUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT NACH DEM SECURITIES ACT BZW. DEM RECHT EINES BUNDESSTAATES ODER IM FALLE DER NICHTANWENDBARKEIT SOLCHER VORSCHRIFTEN VERKAUFT ODER ZUM KAUF ANGEBOTEN WERDEN. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA FINDET NICHT STATT.
Ansprechpartner:
Pfleiderer AG, Neumarkt
Lothar Sindel
Leiter Investor Relations
Tel.: + 49 (0) 91 81 / 28 8044
Fax: + 49 (0) 91 81 / 28 60 6
E-Mail: lothar.sindel@pfleiderer.com
Fabian Schiffer
Leiter Corporate Communications
Tel.: + 49 (0) 91 81 / 28 84 91
Fax: + 49 (0) 91 81 / 28 60 6
E-Mail: fabian.schiffer@pfleiderer.com
